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„Leistbares Wohnen beginnt bei der Errichtung“

Die Zahl der Ein-Personen-Haushalte nimmt zu, die Lebenserwartung steigt – der Bedarf an Wohnungen in Oberösterreich ist also hoch. Seit der neuen Legislaturperiode ist Manfred Haimbuchner neben dem Wohnbau auch für das Baurecht und die Bautechnik zuständig – welche Ziele hat er sich gesetzt?

Sie waren bereits bisher Wohnbaulandesrat – wie verändert sich Ihre Arbeit durch die neuen Aufgaben?

HaimbuchnerAls nunmehr für Bauwesen zuständiges Mitglied der Landesregierung kann ich – wo Änderungsbedarf gegeben ist – unmittelbar Initiativen setzen und entsprechende Gesetzes- oder Verordnungsnovellierungen auf den Weg bringen.

Wo ist Änderungsbedarf gegeben?

HaimbuchnerEinen Änderungsbedarf sehe ich insbesondere in jenen Bereichen, in denen noch Vereinfachungs- und Einsparungspotential lukriert werden kann, etwa im Bereich des Bautechnikwesens.

Mit den OIB-Richtlinien werden bautechnische Vorschriften vom Österreichischen Institut für Bautechnik erarbeitet. Die dritte Auflage wurde im März 2015 beschlossen. Das Bundesland kann diese Richtlinien übernehmen, muss aber nicht. Wie geht Oberösterreich vor?

HaimbuchnerDas Bauwesen ist – im Hinblick auf Gesetzgebung und Vollziehung – eine reine Landesangelegenheit. Die OIB-Richtlinien verfolgen den Zweck weiterer Vereinfachungen in der Bautechnik und von Kosteneinsparungen im Wohnbau. Wir haben mit der im Dezember beschlossenen und am 1. Jänner in Kraft getretenen Wohnbaunovelle in Oberösterreich bereits einige Punkte aus den OIB-Richtlinien umgesetzt, die unmittelbare Erleichterungen bringen. Die noch ausständigen Punkte werden derzeit einer genauen Prüfung unterzogen. Schließlich sollen nur jene Punkte zur Anwendung gelangen, die tatsächlich auch Vereinfachung und Kosteneinsparungen bringen.

Welche Erleichterung brachte die Novelle für Oberösterreich?

HaimbuchnerDas ist in folgenden Bereichen passiert: Bei eingeschossigen unterirdischen Garagen mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche ist jetzt eine natürliche Belüftung ausreichend, der Einbau einer oftmals teuren Luftsanierungsanlage ist daher nicht mehr erforderlich. An bestimmte Gebäude mit einer Grundfläche von maximal fünfzehn Quadratmetern werden keine brandschutztechnischen Anforderungen gestellt. Die Anforderungen an die Löschwasserversorgung wurden erleichtert. Außerdem wurde der Flächenbedarf bei Treppen verringert. Ein weiterer Punkt betrifft die Gesamtbreite von Türen, die nunmehr geringer ist, weil der Platz für die sogenannten Panikbeschläge nicht mehr berücksichtigt werden muss.

Eine Ihrer Aussagen ist, Vorschriften benötigen das richtige Augenmaß und sollen entrümpelt werden. Welche Vorschriften betrifft das, und wie behält man das richtige Augenmaß?

HaimbuchnerIn Oberösterreich sind zur Vollziehung des Bauwesens die OÖ Bauordnung, das OÖ Bautechnikgesetz und die OÖ Bautechnikverordnung maßgeblich. In einem ersten Schritt soll ein breiter Diskussionsprozess gestartet werden. Dabei werden die Normen auf ihre Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit hin überprüft. Ein Katalog mit Vereinfachungsmöglichkeiten wurde bereits an mich herangetragen, in einem weiteren Schritt gilt es, die Prioritäten zu setzen. Schließlich sollen jene Maßnahmen umgesetzt werden, die meinen Zielen nach Vereinfachung und Einsparung entsprechen. Ein wichtiger Punkt ist auch die Umsetzung der baurechtlich relevanten Bestimmungen der sogenannten „Seveso III-Richtlinie“ der EU. Die Richtlinie enthält Bestimmungen für die Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Auch hier gilt es Augenmaß zu bewahren und das Erlassen strengerer Normen, als von der Richtlinie verlangt, zu vermeiden.

Leistbares Wohnen bezeichnen Sie immer wieder als Ihr wichtigstes Anliegen. Im Dezember 2011 wurde die Wohnbeihilfe aber gekürzt, im Sommer 2013 noch einmal. Damals hat es besonders Alleinerzieher und Studierende getroffen. Wie passt das zusammen?

Haimbuchner'Leistbares Wohnen' beginnt bei der Errichtung. Sind die Grundkosten erschwinglich und die Bauausführung vernünftig, ist auch die Miete erträglich. Auch bei der Wohnbeihilfe muss klar sein, dass die finanziellen Ressourcen nicht unerschöpflich sind. Trotz der Kürzungen gibt Oberösterreich im Bundesländervergleich für die Wohnbeihilfe am meisten aus.

Das ändert aber nichts für jene, deren Förderungen gekürzt wurden.

HaimbuchnerWas die angesprochenen Alleinerzieher betrifft, so haben wir uns in diesem Bereich den anderen Bundesländern angenähert. Alimente werden in Oberösterreich bis maximal 162 Euro pro Kind zum Einkommen gezählt, in anderen Bundesländern, ausgenommen Steiermark, wird die volle Höhe berücksichtigt. Studierende mit Leistungserfolg und Stipendium können die volle Wohnbeihilfe beziehen. Studierende, die keine Studienbeihilfe erhalten, und Schülern an allgemeinbildenden beziehungsweise berufsbildenden höheren Schulen kann eine um 50% verminderte Wohnbeihilfe gewährt werden. Studierenden steht übrigens auch die Möglichkeit offen, ein Zimmer in einem der Studentenheime in Anspruch zu nehmen.

Die Flüchtlingsthematik dominiert derzeit das politische Geschehen. Dazu gehört auch der Wohnbau. „Wenn die Anerkennungsquoten der Flüchtlinge in Oberösterreich so bleiben wie jetzt, wird demnächst Wohnraum für 9.500 Menschen benötigt. Die Flüchtlings-Herausforderung liegt aber nicht im Wohnbau, sondern an der Grenze. Haimbuchner will den Zugang zu Wohnungen sogar noch erschweren. Wohnungen sollen nur mehr bei Deutschkenntnissen oder Integrationswillen verteilt werden.“ Das steht auf der Webseite der FPÖ – wie wollen sie dann das Problem mit dem fehlenden Wohnraum angehen, und wie definieren Sie Integrationswille und Deutschkenntnisse?

HaimbuchnerOberösterreich hat derzeit 39.700 Wohnungssuchende, wovon rund 20.400 einen dringenden Wohnungsbedarf haben, weil sie einen Hausstand gründen wollen oder von Obdachlosigkeit bedroht sind. Diese Menschen zahlen nicht nur Steuern, ihnen wird vom Einkommen auch der Wohnförderungsbeitrag abgezogen, obwohl sie schon Jahre auf eine geförderte Wohnung warten. Ihnen gilt daher mein besonderes Augenmerk. Wenn „Drittstaatenangehörige“ eine geförderte Wohnung wollen, dann sollen auch sie zuerst einen Beitrag geleistet haben. Asyl ist kein Freibrief für ungehemmte Zuwanderung, die ein Land wie Österreich überfordert. Auch was den Wohnraum angeht. Die Wohnbauförderung setzt von ihrer Grundauslegung her Maßnahmen, leistbaren Wohnraum für die sozial schwächeren Teile der eignen Bevölkerung zur Verfügung zu stellen und ist keine Integrationsmaßnahme. Wir haben hier wie bereits dargestellt wirklich genügend Eigenbedarf. Auch im Sinne der Beendigung der unsäglichen Willkommenskultur wäre eine Öffnung des sozialen Wohnbaus das völlig falsche Signal._

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