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Abmagerungskur für Bürokratieaufwand

Abmagerungskur für Bürokratieaufwand

Durch das Lockern von Vorschriften will das Land OÖ Bewegung in starre Systeme bringen. Verfahrensvorschriften sollen vereinfacht, Betriebsanlageverfahren verkürzt werden.

Manch einer sieht vielleicht angesichts der kühleren Temperaturen und der ersten Weihnachtsartikel in den Schaufenstern den Advent herannahen. Von „Verschlankung“ ist da meist keine Rede. Auch das Warten wird als positiv empfunden. Nicht so in der OÖ Wirtschaft, wo das Gegenteil davon gefordert wird. „Kein unnötiges Warten sowie Verschlankung“ sind die Prinzipien, die die Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Betriebe erhalten sollen. Eine schlankere Gesetzgebung und Verwaltung sowie verkürzte Wartezeiten, die durch zu lange bürokratische Wege entstehen, sollen in Zukunft helfen, Abwicklungen schneller, effizienter und kostensparend zu erledigen.

Im Baurecht möchte man eine Verfahrenskonzentration nach dem „One-Stop-Shop-Prinzip“ anstreben. Dies bedeutet, dass eine Behörde für ein Verfahren zuständig ist. Ebenso sollen keine weiteren Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren mehr durchgeführt werden müssen, wenn ein Vorhaben bereits gewerberechtlich genehmigt wurde. Bürokratische Verzögerungen und zeitintensive Umwege können somit ausgeschlossen werden.

"Wir wollen Vereinfachung, Beschleunigung und Entbürokratisierung bei Verfahren erreichen.“

Michael StruglWirtschaft-Landesrat

Wartezeiten verkürzen

Auch Betriebsanlagengenehmigungen sollen dereguliert und entbürokratisiert werden. Dazu meint Strugl: „Es ist nicht einzusehen, dass neue Maschinen Riesenverfahren mit sich ziehen, Reparaturen von alten hingegen nicht.“ Möchte man nämlich neue Betriebsanlagen genehmigen lassen, sind etliche Schritte dafür notwendig. Diesen Vorgang gilt es zu straffen. Für Betriebe ergibt sich daraus der Vorteil, dass sie nicht unnötig auf Bescheide warten müssen, sondern die Maschine sofort eingesetzt werden kann. Eine völlige Befreiung von der Genehmigungspflicht sollen Betriebsanlagen erhalten, deren Emissionen mit privaten Haushalten vergleichbar sind.